Arbeitnehmer

Gemeinsam in eine vertrauensvolle Zukunft

Sie haben einen Abschluss als Fachkraft in der Alten- oder Krankenpflege? Dann bewerben Sie sich bei uns. Wir unterstützen Sie bei der Arbeitssuche in Deutschland. Wenn Sie aus dem Ausland kommen, beraten wir Sie, ob Ihre Abschlüsse und Erfahrungen ausreichend sind.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung

Für eine erfolgreiche Bewerbung benötigen Sie einen Lebenslauf. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung eines Lebenslaufs. Ihre Zeugnisse müssen in deutscher Sprache vorliegen. Im folgenden Bereich stellen wir Ihnen vor welche Anforderungen es für die Übersetzungen gibt und welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

Unser Service von der Bewerbung bis zum Arbeitsstart

Hier finden Sie wichtige Informationen zu bestimmten Abläufen während der Bewerbungsphase. Für Bewerber*innen aus Drittstaaten sind wir Ansprechpartner während der gesamten Phase der Anerkennung.

Bewerbungsprozess

Nachdem Sie uns das erste Mal kontaktiert haben (in der Regel per E-Mail) setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um ein

  • Vorgespräch via Skype zu vereinbaren. Hier prüfen wir die Angaben im Lebenslauf und gegebenenfalls die Deutschkenntnisse. Wir schlagen Ihnen aufgrund Ihrer Qualifikationen verschiedene Arbeitsstellen vor. Nachdem alle Unterlagen vollständig sind, starten wir den Bewerbungsprozess.
  • Ist ein Arbeitsgeber interessiert, organisieren wir in Abstimmung mit Ihnen ein Bewerbungsgespräch und/oder einen Schnuppertag. Die Kosten für die Anreise und Übernachtung(en) werden übernommen.
  • Bei erfolgreicher Bewerbung, wird vom Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag ausgestellt. Dies kann je nach Institution zwischen einer und vier Wochen dauern. Für Bewerber*innen aus Drittstaaten wird auch ein zweisprachiger Arbeitsvertrag ausgestellt.
  • Steht der Arbeitsbeginn fest, wird eine Unterkunft reserviert und bei Bedarf Behördengänge geplant.

Für Bewerber*innen aus Drittstaaten:

  • Bewerber*innen aus Drittstaaten müssen den
    deutschen Vertrag und den zweisprachigen Vertrag mit weiteren
    Unterlagen (siehe Zustimmungsprozess) bei der Arbeitsagentur im Heimatland abgeben, um die Zustimmung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) zu bekommen.
  • Liegt die Zustimmung von der ZAV vor, kann
    Online der Antrag auf ein Visum bei der zugehörigen Deutschen Botschaft
    beantragt werden.
  • Sobald das Visum erteilt ist, wird die
    Anreise nach Deutschland vereinbart. Die Unterkunft ist dann schon
    reserviert. Vor dem ersten Arbeitstag wird ein gemeinsamer Behördentag
    bestritten (siehe Behördentag)
  • Für Bewerber*innen werden wir gemeinsam innerhalb der ersten Wochen nach Arbeitsbeginn den Antrag auf Anerkennung stellen.

Behördentag

Für Bewerber*innen aus dem Ausland organisieren wir vor Arbeitsstart einen Behördentag, an dem wir alle wichtigen Formalitäten erledigen. Dieser beinhaltet:

  • Besuch beim Arbeitgeber
  • Unterzeichnen des Mietvertrages
  • Anmeldung bei der Gemeinde/Stadt
  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Anmeldung bei der Krankenkasse
  • wenn vom Arbeitgeber verlangt – Abschluss einer Haftpflichtversicherung
  • wenn vom Arbeitgeber verlangt – Termin beim Betriebsarzt

Zustimmungsprozess

Was ist ein Zustimmungsprozess? Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung in Köln (ZAV) prüft jeden Arbeitsvertrag von Arbeitsnehmern*innen aus Drittstaaten. Diese dürfen nicht schlechter gestellt sein als deutsche Arbeitnehmer mit vergleichbarem Abschluss. Die ZAV kooperiert mit den Arbeitsagenturen der Drittstaaten. Dort müssen die unten angeführten Unterlagen eingereicht werden. Wichtig ist zu wissen, dass die Agenturen die Unterlagen am Monatsende nach Köln senden. Also den Zeitpunkt nicht verpassen! Der Prüfungsprozess dauert dann in der Regel 5-6 Wochen, bis der Zustimmungsbescheid erstellt wird.

Hier die Unterlagen, die man bei der Arbeitsagentur abgeben muss:

  • Original des deutschen Arbeitsvertrages
  • wenn vorhanden, Original des zweisprachigen Arbeitsvertrages
  • Lebenslauf auf Deutsch
  • Deutsche Übersetzung des Diploms*
  • Deutsche Übersetzung der Fachprüfung *
  • Kopie des Reisepasses (erste und letzte Seite)
  • Zwei Passbilder
  • B1 Zertifikat

Liegt ein zweisprachiger Arbeitsvertrag nicht vor, wird die ZAV diesen vom neuen Arbeitgeber anfordern.

Antrag auf Anerkennung

Hier eine Übersicht der Unterlagen, die verlangt werden mit einigen Hinweisen:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Reisepasses
  • Geburtsurkunde im Original oder als Kopie
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde im Original oder als Kopie
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • bei Anträgen aus dem Ausland eine Absichtserklärung, dass in Deutschland eine Tätigkeit aufgenommen wird
  • Vollmacht, dass die APV den/die Bewerber*in bei der Regierung vertreten darf (vereinfacht das Antragsverfahren)
  • Kopie vom Original-Diploms in Landessprache inkl. Übersetzung des Original-Diploms*
  • Kopie vom Original-Abschlusszeugnis in Landessprache inkl. Übersetzung des Original-Abschlusszeugnisses*
  • Kopie aller Original-Schulzeugnisse in Landessprache inkl. Übersetzung der Original-Schulzeugnisse*
  • Kopie der Original-Fächerlistung in Landessprache inkl. Übersetzung der Original-Fächerlistung*
  • Kopie der Original-Fachprüfung in Landessprache inkl. Übersetzung der Original-Fachprüfung*
  • Kopie des Original-Praktikums-Nachweises in Landessprache inkl. Übersetzung des Original-Praktikums-Nachweises*
  • Kopie von Original-Arbeitszeugnissen in Landessprache inkl. Übersetzungen der Original-Arbeitszeugnisse*
  • Sprachenzertifikat B1 oder B2 (B2 kann nachgereicht werden)
Dokumente, die mit * markiert sind, müssen von einem in der EU ansässigen anerkannten und vereidigten Gerichtsdolmetscher übersetzt sein. Sollte die Übersetzung in einem Drittland (Vietnam, Philippinen, …) erfolgt sein, bitte den Punkt „Anforderungen an Übersetzungen aus dem Ausland“ unter auf der Seite beachten.